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   SG Frankfurt/Oder, 29.03.2011 - S 27 KR 74/09   

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SG Frankfurt/Oder, 29.03.2011 - S 27 KR 74/09 (https://dejure.org/2011,20909)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29.03.2011 - S 27 KR 74/09 (https://dejure.org/2011,20909)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29. März 2011 - S 27 KR 74/09 (https://dejure.org/2011,20909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Krankenhausrecht: Begutachtung der Abrechnung durch MDK hat keine verjährungshemmende Wirkung

Besprechungen u.ä.

  • raheinemann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Hemmung der Verjährung durch ein gemäß § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V angeordnetes Begutachtungsverfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 29.03.2011 - S 27 KR 74/09
    Gleichwohl besteht neben der Regelung des § 51 SGB I grundsätzlich die Möglichkeit, einer öffentlich-rechtlichen Forderung im Wege der Aufrechnung, auf die die §§ 387 ff. BGB entsprechend anzuwenden sind, entgegenzutreten (BSG, Urteil vom 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, m. w. Nw.).

    In Betracht käme insoweit allenfalls ein im Bereich der Abrechnungsbeziehungen zwischen Krankenkasse und Krankenhaus allgemein anerkannter öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, der dem Ausgleich rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen dient (BSG, Urteil vom 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank).

    aa) Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch unterliegt in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 SGB I, der Ausdruck eines allgemeinen Rechtsprinzips im Sozialrecht ist, einer vierjährigen Verjährungsfrist (BSG, Urteil vom 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, m. w. Nw.; vgl. auch BSG, Urteil vom 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, für den Vergütungsanspruch eines Krankenhauses).

  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 29.03.2011 - S 27 KR 74/09
    aa) Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch unterliegt in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 SGB I, der Ausdruck eines allgemeinen Rechtsprinzips im Sozialrecht ist, einer vierjährigen Verjährungsfrist (BSG, Urteil vom 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, m. w. Nw.; vgl. auch BSG, Urteil vom 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, für den Vergütungsanspruch eines Krankenhauses).

    Vielmehr genügt die Klägerin insoweit lediglich ihrer gesetzlich geregelten Mitwirkungs- und Vorlagepflicht gem. § 276 Abs. 1 S. 1 SGB V. Eine entsprechende Anwendung des § 204 Abs. 1 Nr. 8 SGB V, die den Hemmungstatbestand um die Voraussetzung, dass es sich um ein vereinbartes Begutachtungsverfahren handeln muss, reduziert, ist in den Fällen des gem. § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V angeordneten Prüfverfahrens auch nicht aufgrund der Besonderheiten der ausschließlich öffentlich-rechtlich geprägten Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank) geboten.

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Überprüfung der Notwendigkeit, Art und Dauer der

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 29.03.2011 - S 27 KR 74/09
    Die Klage ist zulässig und insbesondere als echte Leistungsklage gem. § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) statthaft (BSG, Urteil vom 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank, m. w. Nw.).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Verlegung des Versicherten in ein anderes Krankenhaus -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 29.03.2011 - S 27 KR 74/09
    Die Klage eines Krankenhausträgers wie der Klägerin auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gegen eine Krankenkasse ist ein Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen ist und keine Klagefrist zu beachten ist Die Klägerin hat den Zahlungsanspruch auch konkret beziffert (vgl. zu alledem Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Dezember 2008, B 1 KR 10/08 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 23/05 R

    Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung - Auslegung

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 29.03.2011 - S 27 KR 74/09
    (3) Der Beklagten ist zwar zuzugeben, dass sie auf die Dauer eines Begutachtungsverfahrens und den damit möglicherweise zwischenzeitlichen Eintritt der Verjährung, keinen Einfluss hat, da ihr insoweit keinerlei Weisungsbefugnisse gegenüber dem Medizinischen Dienst zukommen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 28.09.2006 - B 3 KR 23/05 R, veröffentlicht in JURIS-Datenbank).
  • LSG Sachsen, 16.05.2012 - L 1 KR 115/10

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung nach dem DRG-System; Hemmung der

    Vielmehr wäre irgendeine Äußerung in der Sache erforderlich gewesen (zu weit dagegen SG Frankfurt/Oder, Urteil vom 29.03.2011 - S 27 KR 74/09 - juris Rn. 24, das Verhandlungen erst nach Abschluss des Prüfverfahrens annimmt, ähnlich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2011 - L 5 KR 2152/10 - juris Rn. 69 - dazu, dass Verhandlungen Tatsachenermittlungen mit umfassen können, vgl. BGH, Urteil vom 30.10.2007 - X ZR 101/06 - juris Rn. 13; Urteil vom 26.10.2006 - VII ZR 194/05 - juris Rn. 12 f. hinsichtlich der Mängelprüfung).

    Liegen diese in einem Bundesland vor, kann von einem vereinbarten Begutachtungsverfahren gesprochen werden (SG Frankfurt/Oder, Urteil vom 29.03.2011 - S 27 KR 74/09 - juris Rn. 25).

    Diese Vorschrift ist nicht etwa von vornherein einer Analogie unzugänglich (dahingehend aber SG Frankfurt/Oder, Urteil vom 29.03.2011 - S 27 KR 74/09 - juris Rn. 25; SG Berlin, Urteil vom 10.08.2010 - S 76 KR 933/09 - juris Rn. 17).

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